In den Abwasserbeseitigungskonzepten hat der Zweckverband entsprechende Gebiete mit dauerhaft dezentraler Abwasserbeseitigung ausgewiesen. Hier haben private Kleinkläranlagen (KKA) weiter Bestand.
Die bestehenden Anlagen, soweit das noch nicht erfolgte, sind bis 2015 dem Stand der Technik anzupassen (Stand der Technik = vollbiologische KKA).
Für die Entsorgung der Fäkalschlämme aus KKA und Abwasser aus abflusslosen Gruben ist der ZWW zuständig und er hat dafür Entsorgungsunternehmen vertraglich gebunden. Die Abfuhr erfolgt auf der Grundlage eines Bestellsystems und nach Tourenplänen.
Der Zweckverband gibt jährlich die Entsorgungszeiträume nach Orten öffentlich bekannt. Der Kunde wählt je nach Erfordernis, bei vollbiologischen KKA nach Vorgaben der Wartungsfirma, zwischen den angegebenen Entsorgungszyklen im 1. oder 2. Halbjahr.
Die Bestellung ist schriftlich 14 Tage vor Auftragsrealisierung beim ZWW bzw. im zuständigen Meisterbereich einzureichen. Die Grundstückseigentümer sind angehalten, ihre KKA oder Grube unter Beachtung der für den jeweiligen Ort vorgesehenen Entsorgungszyklen entleeren zulassen.
So lassen sich planmäßige Tourenpläne erstellen, die längere Wartenzeiten ausschließen und eine stabile Entsorgung im Verbandsgebiet gewährleisten.
Tipp
Alle Formulare und Merkblätter für den Bereich Abwasser, sind auch über "Kundencenter/ Formulare/ Abwasser" abrufbar.
Bestellung
Fäkalschlammentsorung
für KKA / abflusslose Grube: