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VR-Tour

Digitales Wartungsprotokoll

„Entsprechend § 19 Abs. 8 Buchstabe a) der gültigen Abwassersatzung hat der Grundstückseigentümer oder sonstige nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete dem Zweckverband bei Kleinkläranlagen, für die eine Wartung durch den Hersteller oder einem Fachbetrieb vorgeschrieben ist, die Daten der Wartungsprotokolle unverzüglich auf elektronischem Weg zu übersenden.

Mit der Übersendung der Daten kann auch die mit der Wartung betraute Wartungsfirma beauftragt werden. Form und Inhalt der zu übergebenden Daten müssen den Anforderungen des Zweckverbandes entsprechen (siehe Schnittstellenbeschreibung und Übergabeprotokoll).“

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