Die Satzungen des Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge
- Die Verbandssatzung
- Die Wasserversorgungssatzung (WVS)
- Die Abwassersatzung (AbwS)
- Kleineinleiterabgabesatzung
- Die Kostensatzung (KostS)
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Die Verbandssatzung
des Zweckverbandes Wasserwerke Westerzgebirge regelt in erster Linie Name, Sitz und Rechtsnatur des Verbandes, die Verbandsaufgaben, die Zuständigkeiten, Finanzbedarf und Satzungsbefugnis. In der Anlage zu dieser Satzung sind die Verbandsmitglieder genannt und die Art der Aufgabenübertragung auf den ZWW.
Die Wasserversorgungssatzung (WVS)
enthält die Vorschriften über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung mit Trinkwasser. Enthalten sind insbesondere Begriffsbestimmungen und Regelungen zu
- Anschluss und Benutzung
- Haus- und Grundstücksanschlüsse
- Gebühren
- Anzeigepflichten, Ordnungswidrigkeiten, Haftung
Die Abwassersatzung (AbwS)
enthält die Vorschriften über die öffentliche Abwasserbeseitigung.
Enthalten sind insbesondere Begriffbestimmungen und Regelungen zu
- Anschluss und Benutzung
- Anschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen
- Gebühren
- Anzeigepflichten, Ordnungswidrigkeiten, Haftung
Die Kostensatzung (KostS)
enthält die Regelungen zur Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten.