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Hinweise - Freistellungsbescheinigung

Gemäß BMF v.27.12.2002 - IV A 5 -S 2272- 1/02 veröffentlicht im BStBl 2002 I S. 1399 gilt für den Bereich Abwasser des ZWW folgendes:

1.3 Leistender
Tz. 24
… Die Vergütungen für Bauleistungen, die juristische Personen des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeit erbringen, unterliegen nicht dem Steuerabzug.

Freistellungsbescheinigung (ZWW - Bereich Trinkwasser) 2023 - 2025

Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Betrifft: Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge - Bereich Trinkwasser
Gültigkeit: 01.01.2023 bis 31.12.2025

 

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Freistellungsbescheinigung (WW GmbH) 2023 - 2025

Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Betrifft: Wasserwerke Westerzgebirge GmbH
Gültigkeit: 01.01.2023 bis 31.12.2025

 

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