Warum müssen Kleinkläranlagen verbessert werden?
Nur 4 % der vorhandenen Kleinkläranlagen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen: dem sogenannten „Stand der Technik", d. h. nur wenige KKA sind mit einer biologischen Reinigungsstufe ausgerüstet.
Bei den meisten vorhandenen Anlagen handelt es sich um Mehrkammergruben, die teilweise noch zu DDR - Zeiten errichtet wurden. Das Abwasser wird häufig nur mechanisch gereinigt und der Ablauf in das Gewässer enthält eine hohe Schmutzfracht mit Bestandteilen von Kohlenstoff, Stickstoff und Phosphor. Das kann zu punktuellen Gewässerverunreinigungen, Geruchsbelästigungen und zu hygienisch bedenklichen Problemen insbesondere im Sommer führen.
Vielfach sind gerade kleine Fließgewässer nicht leistungsfähig genug, um Abwasser aufzunehmen und Schadstoffe abbauen zu können.
Deshalb schreibt seit 2002 die Abwasserverordnung des Bundes grundsätzlich Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe vor.
Verordnung
Die sächsischen Behörden sind nach § 7a des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle vorhandenen Abwasserbehandlungsanlagen in angemessener Zeit nachgerüstet werden und jede neu zu errichtende KKA mit einer biologischen Reinigungsstufe ausgerüstet wird.