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Was sind Kleinkläranlagen, Direkt- und Indirekteinleiter?

 

Kleinkläranlagen (KKA) sind Anlagen zur Behandlung von häuslichem und ähnlichem Abwasser, die für eine Belastung von weniger als 3 kg biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB5) oder weniger als 8 m³ täglich bemessen sind.
Das entspricht dem Abwasseranfall bis zu 50 Einwohnern.


Kleinkläranlagen sind Direkteinleiter,
wenn sie das behandelte Abwasser unmittelbar in ein oberirdisches Gewässer einleiten oder in den Untergrund einbringen (Versickerung).


Kleinkläranlagen sind Indirekteinleiter,
 
wenn sie das behandelte Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen, insbesondere in Kanalisationen oder Teilortskanalisationen, einleiten. Teilortskanalisationen leiten Abwasser ohne nachgeschalteter Abwasserbehandlung in ein Gewässer.

Verordnung
Die sächsischen Behörden sind nach § 7a des Was­serhaushaltsgesetzes des Bundes verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle vorhandenen Abwasserbehandlungsanlagen in angemessener Zeit nach­gerüstet werden und jede neu zu errichtende KKA mit einer biologischen Reinigungsstufe ausgerüstet wird.

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